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Lohn in Zweitlehre

Ich überlege mir eine Zweitlehre in einem andern Bereich nach erfolgreichem Abschluss einer Erstlehre. Da ich über 20 Jahre alt bin und eine eigene Wohnung finanzieren muss, reicht ein normaler Lehrlingslohn nicht. Habe ich Anspruch auf einen höheren Lehrlingslohn?

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Aggiornato il 10.08.2017

Der Lernendenlohn basiert auf freier Vereinbarung zwischen dem Lernenden und dem Lehrbetrieb. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Lohn, egal wie alt Sie sind. Wie Sie Ihr Leben finanzieren, ist reine Privatsache.
Am ehesten können Sie mit einem höheren Lernendenlohn rechnen, wenn der Zweitberuf mit dem Erstberuf gewisse Gemeinsamkeiten aufweist.
Weitere Details erfahren Sie bei Ihrem kantonalen Berufsbildungsamt. Adresse siehe adressen.sdbb.ch.

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