Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

Fachmann/-frau Betreuung FaBe - verkürzte berufliche Grundbildung (Zweitausbildung)

Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe St. Gallen BZGS
Rheineck (SG)
Zum Angebot

Ausbildung im Überblick

  • Ausbildungstyp
    Berufsabschluss für Erwachsene
  • Abschluss
    Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Fachfrau/Fachmann Betreuung, Fachrichtung Kinderbetreuung oder Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung
  • Unterrichtssprache
    Deutsch
  • Unterrichtsform
    Präsenzunterricht
  • Zeitliche Beanspruchung
    Berufsbegleitend
  • Dauer

    Verkürzte Grundbildung: 2 Jahre 
    Ausbildung an der Berufsfachschule: 1 Tag pro Woche Berufskenntnisse 
    Überbetriebliche Kurse: 16 Tage organisiert durch die OdA (der Kursbesuch ist obligatorisch) 
    Allgemeinbildender Unterricht (ABU)*: 1 Schultag pro Woche vor oder während der Lehre (vgl. Jahreskurs Allgemeinbildung für Erwachsene) 

    * Dispensation Allgemeinbildender Unterricht (ABU): Bei Nachweis eines EFZ oder vergleichbarer Qualifikation, Dispensation durch das Amt für Berufsbildung vor Lehrbeginn.

So sieht die Ausbildung aus

Die Teilnehmenden werden auf den Abschluss mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) vorbereitet. Es gibt zwei Möglichkeiten: eine dreijährige Grundbildung und eine verkürzte, zweijährige Grundbildung. Beide Optionen haben unterschiedliche Anforderungen. Der Unterricht besteht aus berufskundlichen Fächern. Falls die Teilnehmenden den allgemeinbildenden Unterricht nicht durch eine vorangehende Grundbildung abgeschlossen haben, können sie diesen mit einem zusätzlichen Schultag während einem Jahr nachholen (vgl. Allgemeinbildung für Erwachsene).

Zulassung

Verkürzte Grundbildung:

  • Vollendetes 22. Lebensjahr und mindestens 2 Jahre Praxis im Berufsbereich mit einem Mindestpensum von 60 %

oder

  • eine abgeschlossene Berufslehre EFZ

Für weitere Informationen zur Zulassung siehe Website des Anbieters.

Kosten

Für Absolventinnen/Absolventen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen mit einem Lehrvertrag entstehen keine Kursgebühren. Allfällige Lehrmittel und Spesen gehen zu Lasten der Teilnehmenden.