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Bezirksrichter/in

Kategorien
Bildungstypen

Hochschulberuf

Berufsfelder

Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus

Branchen

Rechtspflege

Swissdoc

0.623.8.0

Aktualisiert 27.10.2020

Tätigkeiten

Bezirksgerichte sind in der Schweiz in einigen Kantonen die Gerichte erster Instanz in Zivil- und Strafprozessen. Bezirksrichter/innen beurteilen entsprechend erstinstanzlich Zivilstreitigkeiten und Straffälle. Sie leiten das Verfahren, hören die Parteien an, vernehmen Zeugen und Zeuginnen und nehmen Beweise auf. Sie fällen das Urteil und setzen das allfällige Strafmass fest - allein oder als Mitglied eines Kollegiums.

Bezirksrichter/innen sind die Aufsichtsbehörde über die Friedensrichter/innen und die untere kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt und die Betreibungsämter ihres Gerichtskreises.

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Master Universitäre Hochschule

Für Bezirksrichter und Bezirksrichterinnen gibt es keine eigentliche Ausbildung. Sie verfügen in der Regel über einen universitären Masterabschluss in Rechtswissenschaften und beginnen ihre Laufbahn beim Gericht als Auditor/in bzw. Praktikant/in. Häufig absolvieren sie nach dem Gerichtspraktikum die Anwaltsprüfung. Bezirksrichter/innen werden vom Volk gewählt.

Weitere Informationen

berufsberatung.ch