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Friedensrichter/in

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus

Branchen

Rechtspflege

Swissdoc

0.623.12.0

Aktualisiert 22.02.2024

Tätigkeiten

Fridensrichterinnen und Friedensrichter vermitteln als erste gerichtliche Instanz zwischen Parteien bei Zivilstreitigkeiten. Sie werden je nach Kanton auch Vermittlerinnen und Vermittler genannt. Sie sind Laien ohne juristische Ausbildung und arbeiten auf Friedensrichterämtern oder bei Bezirksgerichten. Sie werden meist vom Volk gewählt.

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
  • Höhere Fachschule (HF)
  • Bachelor Universitäre Hochschule
  • Bachelor Fachhochschule FH

Friedensrichter/innen sind seit 2011 zur ersten gerichtlichen Instanz aufgewertet worden . Damit sind auch die Anforderungen an das Amt gestiegen.
Ein 13-tägiges CAS Friedensrichter kann an der Fachhochschule Luzern absolviert werden.

Voraussetzungen

Anforderungen

  • Verhandlungsgeschick
  • mündliche und schriftliche Sprachgewandtheit
  • vernetztes Denken und Handeln
  • Ethisches Handeln

Weitere Informationen

berufsberatung.ch