Informationen zum Lohn Im Schweizer Recht wird kein Minimallohn definiert. Einige Gesamtarbeitsverträge oder Normalarbeitsverträge sehen für gewisse Berufsgattungen allerdings Minimallöhne vor. Die Höhe des Lohnes wird bei der Anstellung zwischen den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden vereinbart. Vor jedem Bewerbungsgespräch ist es daher wichtig, sich über die in der entsprechenden Berufsgattung üblichen Löhne zu informieren.
Infobox zum Gesamtarbeitsvertrag Infobox zum Normalarbeitsvertrag
Das Lohnniveau wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Zu den persönlichen Faktoren zählen u.a.:
| Informationen zum Lohn |  | | Berufsverbände und Gewerkschaften |  | | Lohnrechner des SGB |  | | Lohninformationen des Bundesamtes für Statistik |  | Schulische Qualifikationen |  | Berufs- und Branchenerfahrung |  | Auslanderfahrung und Sprachen |  | Alter (Bedeutung tendenziell abnehmend) |  | Geschlecht (diskriminierend und gesetzlich verboten, aber in der Praxis leider immer noch Fakt; siehe dazu Abschnitt unten: Gleiche Arbeit, gleicher Lohn?) |
Weitere Faktoren sind u.a.:
 | Branche |  | Region
|  | Arbeitsmarktsituation/Wirtschaftslage
|  | Stellenanforderungen
|  | Lohnsystem des Arbeitgebers |
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Beurteilung der Attraktivität einer Stelle noch andere Punkte neben dem Lohnniveau berücksichtigt werden sollten: Sozialleistungen, Ferienansprüche, Entwicklungsperspektiven (Weiterbildung, Beförderungen) usw.
Anhaltspunkte für eine realistische Lohnbemessung sind an verschiedenen Orten erhältlich:
Berufsverbände und Gewerkschaften Bei den zuständigen Berufsverbänden und Gewerkschaften erhalten Sie Auskunft über die aktuell gültigen Gesamtarbeitsverträge (GAV), die in der Regel auch Vereinbarungen über Mindestlöhne enthalten. Auf der Website des Seco können Sie eine Liste mit allen GAVs herunterladen, die von den Bundes- und kantonalen Behörden für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund sind 16 Einzelgewerkschaften mit insgesamt rund 400'000 Mitgliedern angeschlossen. Sie sind für die Tarif- und Lohnpolitik zuständig. Adressen dieser Gewerkschaften finden Sie auf der Website des SGB.
Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds Im Zuge des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU hat der SGB einen Lohnrechner entwickelt, der helfen soll, Lohntransparenz herzustellen und damit dem Lohndumping in der Schweiz entgegenzuwirken. Mit dem Internetlohnrechner lässt sich der ortsübliche Lohn für 7 Grossregionen und 50 Branchen der Privatwirtschaft bestimmen. Die Löhne sind mit den Daten der Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik berechnet worden, welche über eine Million Lohnangaben umfasst. Die Ergebnisse des Lohnrechners sind auch in Papierform erhältlich: Eine 130-seitige Broschüre listet die üblichen Löhne für die häufigsten Beschäftigtenprofile in den verschiedenen Branchen auf. Die Website verweist zudem auf eine Liste der Verbände, die über die Löhne im öffentlichen Bereich Auskunft geben.
Lohninformationen des Bundesamts für Statistik Sehr empfehlenswert für Lohnniveau-Recherchen ist die BFS-Webseite Löhne, Erwerbseinkommen. Aktuelle Kennzahlen zum Lohnniveau sind online zugänglich und können mit Hilfe einer äusserst praktischen, interaktiven Karte mit hinterlegter Datenbank schnell und spezifisch nach folgenden Kriterien abgefragt werden:
 | Branche |  | Tätigkeiten
|  | Ausbildung |  | Schweizer/innen / Ausländer/innen |  | Geschlecht |  | Grossregionen |  | Öffentlicher Sektor |  | Kaderlöhne |
 | Mindestlöhne | Übersichtliche Tabellen und Grafiken ergänzen das ausgefeilte Informationsangebot.
Ergänzt wird das Angebot des BfS durch Salarium, einen individuellen Lohnrechner in Form einer interaktiven Anwendung, die für eine spezifische Arbeitsstelle (Wirtschaftszweig, Region usw.) bei frei wählbaren individuellen Merkmalen (Alter, Bildungsstand usw.) folgende Lohninformationen liefert:
 | Monatlicher Bruttolohn (Zentralwert bzw. Median) |  | Spannweite der Löhne (Interquartilbereich) |  | Was beeinflusst den Lohn (Tabelle der Lohnunterschiede nach Region, Anforderungsniveau usw.) |  | Vergleich mit den persönlichen Lohndaten (Lohn, der auf denselben Komponenten basiert wie der Medianlohn) | Die von Salarium berechneten Werte basieren auf einem Prognosemodell des BFS und stützen sich auf Daten der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) aus dem Jahr 2006. Konkret wurden rund 1,2 Millionen Lohndaten von Arbeitnehmenden in der Privatwirtschaft ausgewertet.
Lohnfragen für Hochschulabsolvent/innen (FH und Uni) Einstiegsgehälter speziell für Hochschulabsolventinnen und –absolventen (FH und Uni) finden sich zum Beispiel auf der Website von hobsons.ch: Karriere – Gehalt – Einstiegsgehälter: das verdienen Absolventen. Ein wichtiger Arbeitgeber für Hochschulabsolvent/innen ist die Bundesverwaltung: Arbeitsbedingungen, Lohnklassen (Kontextmenü rechts, "Weitere Informationen") in der Bundesverwaltung.
Gehaltstest auf jobpilot.ch Die Stellensite jobpilot.ch bietet auch einen so genannten Gehaltstest an. Sie können Ihre eigenen Lohnangaben vergleichen mit den Löhnen verwandter Berufe und Positionen. Mehr dazu finden Sie unter www.jobpilot.ch. Die Gehaltsanalyse ist kostenpflichtig.
Lohn und Karriere bei bilanz.ch Das Schweizer Wirtschaftsmagazin BILANZ führt ein Dossier zu Lohn- und Karrierefragen. Sie können zum Beispiel in einer Datenbank Angaben zu Ihrem Beruf und Ihrem Verdienst eingeben und dann Ihr Gehalt mit andern vergleichbaren Funktionen messen. www.bilanz.ch/lohn
Gleiche Arbeit, gleicher Lohn? Die Schweizerische Bundesverfassung verbietet jegliche Ungleichbehandlungen, die nicht objektiv, durch die Natur der zu leistenden Arbeit, gerechtfertigt sind. Generell sind alle Formen der Diskriminierung aufgrund der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Situation, der Lebensweise, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung sowie aufgrund körperlicher, mentaler oder psychischer Beeinträchtigung einer Person verboten. Die Verfassung legt die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben sowie die Gleichheit des Lohnes für gleichwertige Arbeit fest. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) basiert auf diesen Prinzipien und sieht eine Erleichterung des Beschwerdeverfahrens im Falle einer Diskriminierung vor. Das Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG bietet auf seiner Website eine Software an, mit der ein einfacher Selbsttest in Sachen Lohngleichheit zwischen Mann und Frau an. Bei Diskriminierung können Ihnen folgende Organisation hilfreich zur Seite stehen:
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