Urteilt über Beschwerden, die gegen Urteile letztinstanzlicher kantonaler Gerichte ergriffen werden. Beschwerden können zivil- (bei einem Mindeststreitwert), straf-, verwaltungs- oder verfassungsrechtliche Bereiche betreffen.
Das Bundesgericht ist oberste gerichtliche Instanz der Schweiz und urteilt zudem über zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Kanton und Bund oder Kantonen unter sich. In derartigen Klageverfahren ist das Bundesgericht ausnahmsweise erste und einzige Instanz. Bundesrichter/innen werden von der Vereinigten Bundesversammlung für eine Periode von sechs Jahren gewählt. Sie sind wiederwählbar.


