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Unistudium und Berufsmöglichkeiten
Rechtswissenschaft
Bundesrichter/in

Tätigkeit

Urteilt über Beschwerden, die gegen Urteile letztinstanzlicher kantonaler Gerichte ergriffen werden. Beschwerden können zivil- (bei einem Mindeststreitwert), straf-, verwaltungs- oder verfassungsrechtliche Bereiche betreffen.


Das Bundesgericht ist oberste gerichtliche Instanz der Schweiz und urteilt zudem über zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Kanton und Bund oder Kantonen unter sich. In derartigen Klageverfahren ist das Bundesgericht ausnahmsweise erste und einzige Instanz. Bundesrichter/innen werden von der Vereinigten Bundesversammlung für eine Periode von sechs Jahren gewählt. Sie sind wiederwählbar.

Ausbildung

Erforderliche/r Ausbildungsweg/e:
Master Universitäre Hochschule
Es gibt keine eigentliche Ausbildung zum Bundesrichter oder zur Bundesrichterin. Grundlage ist ein universitärer Masterabschluss in Rechtswissenschaften. Ein Anwaltspatent ist sicher von Vorteil, nicht aber eine Bedingung. Ob man als Bundesrichter oder Bundesrichterin gewählt wird,  hängt von der Parteizugehörigkeit ab und vom Profil, das gerade gesucht wird. 

Studienrichtung

Rechtswissenschaft
© 2013 SDBB | CSFO - berufsberatung.ch

Quelle: Heftreihe «Chancen - Weiterbildung und Laufbahn», mit Porträts,
Ausbildungs- und Hintergrundinformationen, © SDBB
Informationen über die Heftreihe / Bestellmöglichkeit: www.chancen.ch
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