Die Hauptaufgabe von Gerichtsschreibern/-schreiberinnen besteht im Verfassen begründeter Urteils- oder Entscheidungsentwürfe. Im mündlichen und schriftlichen Verkehr mit den Parteien bzw. Rechtsvertretern, Behörden und Ämtern holen sie Unterlagen ein und vervollständigen die Verfahrensakten zur "Spruchreife". Auf Grund der Akten beantragen sie eine Lösung und bereiten so die Urteilsberatung der Richter/innen vor.
Sie entscheiden, ob ein Verfahren schriftlich oder mündlich geführt werden soll und überwachen die Vorladungen und Fristen. Im Gerichtsverfahren regeln sie den Ablauf, protokollieren und haben beratende Stimme. Das Ergebnis halten sie in der Verfügung fest. Die Urteilssprüche begründen sie schriftlich.


