Notare und Notarinnen sind zuständig für die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften und für die Ausfertigung von öffentlichen Urkunden in den dafür vom Gesetz vorgesehenen Fällen.
Notare und Notarinnen bilden einen Teil der freiwilligen, nichtstreitigen Gerichtsbarkeit. Das Berufsbild ist unterschiedlich und hängt von der Art der Berufsausübung und dem jeweiligen Kanton ab, da das Notariatswesen durch die Kantone geregelt wird. Wichtigste Gemeinsamkeiten in allen Kantonen ist die Rechtsberatung und das Erstellen öffentlicher Urkunden.
Notare und Notarinnen errichten eine öffentliche Urkunde auf Verlangen einer Person, welche eine Willenserklärung oder einen anderen Vorgang oder Zustand beurkunden lassen will, für welche diese Form vorgeschrieben ist oder von den Beteiligten gewünscht wird. Das können zum Beispiel Verträge über Rechte an Grundstücken, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen oder Stiftungserrichtungen sein. Sie erstellen auch öffentliche Urkunden über Tatbestände, Vorgänge oder rechtliche Verhältnisse wie Beschlüsse von Generalversammlungein einer AG, Verlosungen, Beglaubigen von Unterschriften, Handzeichen, Abschriften, Auszüge und Daten von Privaturkunden.
Im Interesse der Rechtssicherheit sorgen sie dafür, dass die Urkunden den Willen der Parteien klar und eindeutig wiedergeben. Diese Tätigkeiten des Beurkundungsverfahrens dienen dazu, den Beteiligten Klarheit über das zu tätigende Geschäft zu geben und sie vor unüberlegten Entschlüssen zu bewahren.
Weitere Aufgaben werden ihnen durch Gesetze und Verordnungen oder von den zuständigen Behörden übertragen. Dazu gehören das Erstellen von öffentlichen Inventaren, Nacherbschaftsinventaren und amtlichen Inventaren, Erbschaftsverwaltungen, Erbenvertretungen, Aufbewahrung von letztwilligen Verfügungen und Rechtsberatung in Erbschaftsangelegenheiten. Im Zusammenhang mit der Beurkundung resp. dem Abschluss von Verträgen erledigen Notare auch damit verbundene Arbeiten wie das Einholen von Unterlagen, Einreichen der erforderlichen Unterlagen beim Grundbuch- und Handelsregisteramt oder bei der Steuerbehörde.
In diesem rechtskundlichen Beruf ist ein vertieftes juristisches Wissen unerlässlich. Notare und Notarinnen müssen zudem über gute Kontaktfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick verfügen und in der Lage sein, ihrer Klientel oft schwer nachvollziehbare Sachverhalte verständlich zu erklären.
Notare und Notarinnen errichten eine öffentliche Urkunde auf Verlangen einer Person, welche eine Willenserklärung oder einen anderen Vorgang oder Zustand beurkunden lassen will, für welche diese Form vorgeschrieben ist oder von den Beteiligten gewünscht wird. Das können zum Beispiel Verträge über Rechte an Grundstücken, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen oder Stiftungserrichtungen sein. Sie erstellen auch öffentliche Urkunden über Tatbestände, Vorgänge oder rechtliche Verhältnisse wie Beschlüsse von Generalversammlungein einer AG, Verlosungen, Beglaubigen von Unterschriften, Handzeichen, Abschriften, Auszüge und Daten von Privaturkunden.
Im Interesse der Rechtssicherheit sorgen sie dafür, dass die Urkunden den Willen der Parteien klar und eindeutig wiedergeben. Diese Tätigkeiten des Beurkundungsverfahrens dienen dazu, den Beteiligten Klarheit über das zu tätigende Geschäft zu geben und sie vor unüberlegten Entschlüssen zu bewahren.
Weitere Aufgaben werden ihnen durch Gesetze und Verordnungen oder von den zuständigen Behörden übertragen. Dazu gehören das Erstellen von öffentlichen Inventaren, Nacherbschaftsinventaren und amtlichen Inventaren, Erbschaftsverwaltungen, Erbenvertretungen, Aufbewahrung von letztwilligen Verfügungen und Rechtsberatung in Erbschaftsangelegenheiten. Im Zusammenhang mit der Beurkundung resp. dem Abschluss von Verträgen erledigen Notare auch damit verbundene Arbeiten wie das Einholen von Unterlagen, Einreichen der erforderlichen Unterlagen beim Grundbuch- und Handelsregisteramt oder bei der Steuerbehörde.
In diesem rechtskundlichen Beruf ist ein vertieftes juristisches Wissen unerlässlich. Notare und Notarinnen müssen zudem über gute Kontaktfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick verfügen und in der Lage sein, ihrer Klientel oft schwer nachvollziehbare Sachverhalte verständlich zu erklären.



Das Notariatspatent eines Kantons berechtigt nur zur Berufsausübung im jeweiligen Kanton.
Das Fachwissen von Notaren und Notarinnen ist auch in der Privatwirtschaft sehr gefragt, z.B. bei Banken, Versicherungen, Immobilienfirmen und Treuhandbüros.