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|  | Zulassung an ausländischen Hochschulen |  | | | In der Regel werden schweizerische gymnasiale Maturitätsausweise im Ausland anerkannt. Das heisst jedoch nicht, dass in jedem Fall die Zulassung bedingungslos gewährt wird; die Entscheidungsbefugnis liegt immer bei der aufnehmenden Hochschule.
Es werden gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der jeweiligen Unterrichtssprache vorausgesetzt, damit die erfolgreiche Teilnahme am Lehrbetrieb garantiert ist. Fremdsprachige müssen zum Nachweis ein Sprachtest machen.
Kein Problem ist die Zulassung im Rahmen von Mobilitätsprogrammen, weil die Studierenden in diesem Fall an ihrer Heimatuniversität eingeschrieben bleiben. Auskunft geben die jeweiligen Mobilitätsstellen. Sie finden die Links auf den Websites der Universitäten und ETHs.
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| Drucken | | | | | | | | | Links | | | CRUS | | | Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten: Mobilitätsstellen der Universitäten. | | | | | | |
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