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|  | Einreise und Aufenthalt |  | | | Für die Einreise in die Schweiz zu Studienzwecken ist ein gültiges Reisepass und aus bestimmten Ländern ein Visum erforderlich.
Als EU/EFTA-Staatsangehörige melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der zuständigen Gemeindebehörde (Einwohnerdienste, Einwohnerkontrolle) Ihres Wohnortes an und beantragen die Aufenthaltsbewilligung. Nötig sind dazu folgende Dokumente: - Persönliches Aufenthaltsgesuch - Gültiges Reisedokument - Aufnahmebestätigung der Hochschule (Immatrikulationsbestätigung - Nachweis, dass die finanziellen Mittel für das Studium gesichert sind (Bankausweis oder beglaubigtes Dokument - Nachweis einer Wohnadresse Ihres Aufenthaltsortes - 2 Passfotos
Alle übrigen ausländischen Studienanwärter und -anwärterinnen erkundigen sich über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung.
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.bfm.admin.ch.
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