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Themenbild: Studium
Einreise und Aufenthalt
 
Für die Einreise in die Schweiz zu Studienzwecken ist ein gültiges Reisepass und aus bestimmten Ländern ein Visum erforderlich.

Als EU/EFTA-Staatsangehörige melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der zuständigen Gemeindebehörde (Einwohnerdienste, Einwohnerkontrolle) Ihres Wohnortes an und beantragen die Aufenthaltsbewilligung.
Nötig sind dazu folgende Dokumente:
- Persönliches Aufenthaltsgesuch
- Gültiges Reisedokument
- Aufnahmebestätigung der Hochschule  (Immatrikulationsbestätigung
- Nachweis, dass die finanziellen Mittel für das Studium gesichert sind (Bankausweis oder beglaubigtes Dokument
- Nachweis einer Wohnadresse Ihres Aufenthaltsortes
- 2 Passfotos

Alle übrigen ausländischen Studienanwärter und -anwärterinnen erkundigen sich über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.bfm.admin.ch.
 
 

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 Links
 www.bfm.admin.ch
 Alles zum Thema Ausländer/-in in der Schweiz.