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|  | Anerkennung ausländischer Diplome |  | | | Berufsdiplome
Berufsdiplome allgemein Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Ausweisen im Bereich der nicht universitären Ausbildungen in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, soziale Berufe und Kunst. In den Bereichen Erziehung und Gesundheit sind gegenwärtig andere Institutionen zuständig (siehe unten). Übersicht der zuständigen Behörden und Institutionen für die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise (Merkblatt BBT, PDF).
Für die Anerkennung sind die folgenden Kriterien ausschlaggebend:
 | Die Ausbildung – inklusive schulischer Grundausbildung – muss gleich lange gedauert haben wie in der Schweiz. |  | Neben der praktischen Ausbildung muss auch eine Berufsschule besucht worden sein. Die Ausbildung muss mit einer vom ausländischen Staat anerkannten Prüfung abgeschlossen worden sein. |  | Die Ausbildung muss in der Schweiz existieren und einen Beruf betreffen, der durch das Bundesgesetz über die Berufsbildung geregelt ist. |
Berufsdiplome in EU-Staaten Die Schweiz und die EU anerkennen gegenseitig die Ausbildungsabschlüsse für jene Berufe, die in einzelnen Mitgliedstaaten reglementiert sind. Die nationale Kontaktstelle im BBT informiert über Vorgehen und zuständige Bewilligungsbehörde.
Zuständigkeiten Zuständigkeit für Berufsdiplome und Fachhochschulen aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Soziale Arbeit und Kunst: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) Berufsbildung Effingerstrasse 27 3003 Bern Tel. 031 322 21 29 E-Mail
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) unter www.bbt.admin.ch > Themen > Internationale Diplomanerkennung.
Maturität und Universitätsabschlüsse Ausländische Maturitätsabschlüsse werden auf Bundesebene nicht anerkannt. Für die Zulassung zu einem Studium wenden Sie sich direkt an die Hochschulen. Für die Anerkennung von ausländischen Universitätsabschlüssen ist die folgende Stelle zuständig: CRUS – Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten und ETHs Informationsstelle für Anerkennungsfragen Swiss ENIC Sennweg 2 3012 Bern Tel. 031 306 60 41 Internet www.crus.ch
Gesundheitswesen Für die Anerkennung von Berufsabschlüssen im Bereich Krankenpflege, Physiotherapie, Ernährungsberatung usw. ist die folgende Stelle zuständig: Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) Abteilung Berufsbildung/Anerkennung Postfach 3084 Wabern Tel. +41 0900 733 276 (CHF 2.50 pro Minute. Die ersten 90 Sekunden sind kostenlos; Mo-Fr, 8h - 12h) Internet www.redcross.ch > Gesundheit > Gesundheitsberufe > Ausbildungsabschlüsse Ausland
Für die medizinischen Hochschulberufe wie Ärztin, Tierarzt, Zahnärztin usw. – nur für EU-, EFTA-Bürger/innen und Schweizer/innen mit ausländischem Hochschuldiplom – ist zuständig: Bundesamt für Gesundheit (BAG) MEBEKO 3003 Bern Tel. 031 322 94 83 Internet www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheitsberufe > Anerkennung Diplome
Für Nicht-EU-Bürger/innen sind im Bereich der medizinischen Hochschulberufe die Gesundheitsdirektionen der Kantone zuständig. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS führt auf ihrer Website ein Verzeichnis der kantonalen Gesundheitsdirektionen (PDF).
Erziehung Für die Anerkennung von Berufsdiplomen und Fachhochschulabschlüssen im Bereich Erziehung ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig: EDK Speichergasse 6 3000 Bern 7 Tel. 031 309 51 11 Internet www.edk.ch
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| Drucken | | | | | | | | | Links | | | Merkblatt E1 BBT (PDF) | | | Übersicht der zuständigen Behörden und Institutionen für die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise |  | | | | Auslandschweizer-Organisation ASO | | | Liste der für die Diplomanerkennung zuständigen Stellen |  | | | | BBT | | | Zuständig für Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Soziale Arbeit und Kunst |  | | | | CRUS | | | Zuständig für universitäre Abschlüsse |  | | | | SRK | | | Zuständig für Gesundheitsberufe |  | | | | BAG | | | Zuständig für medizinische Hochschulberufe (EU-, EFTA- und CH-Bürger/-innen) |  | | | | EDK | | | Zuständig für Erziehung |  | | | | Integrationsbüro EDA/EVD | | | Dokumenten-Download "EU-Diplome in der Schweiz" sowie "Schweizer Diplome in der EU" |
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