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Laufbahn
Leben und arbeiten in der Schweiz
Anerkennung ausländischer Diplome
Information für Fremdsprachige - in foreign languages

 


Themenbild: Laufbahn
Anerkennung ausländischer Diplome
 
Berufsdiplome

Berufsdiplome allgemein

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI  (SBFI) ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Ausweisen im Bereich der nicht universitären Ausbildungen in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirt­schaft, Forstwirtschaft, soziale Berufe und Kunst. In den Bereichen Erziehung und Gesundheit sind gegenwärtig andere Institutionen zuständig (siehe unten).
Übersicht der zuständigen Behörden und Institutionen für die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise (Merkblatt SBFI, PDF).

Für die Anerkennung sind die folgenden Kriterien ausschlaggebend:
Die Ausbildung – inklusive schulischer Grundausbildung – muss gleich lange gedauert haben wie in der Schweiz.
Neben der praktischen Ausbildung muss auch eine Berufsschule besucht worden sein.
Die Ausbildung muss mit einer vom ausländischen Staat anerkannten Prüfung abgeschlossen worden sein.
Die Ausbildung muss in der Schweiz existieren und einen Beruf betreffen, der durch das Bundesgesetz über die Berufsbildung geregelt ist.

Berufsdiplome in EU-Staaten

Die Schweiz und die EU anerkennen gegenseitig die Ausbildungs­abschlüsse für jene Berufe, die in einzelnen Mitgliedstaaten reglementiert sind. Die nationale Kontaktstelle im SBFI informiert über Vorgehen und zuständige Bewilligungsbehörde.

Zuständigkeiten

Zuständigkeit für Berufsdiplome und Fachhochschulen aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Soziale Arbeit und Kunst:
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI  (SBFI)
Berufsbildung
Effingerstrasse 27
3003 Bern
Tel. 031 322 21 29
E-Mail

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI  (SBFI) unter www.sbfi.admin.ch > Themen > Internationale Diplomanerkennung.

Maturität und Universitätsabschlüsse

Ausländische Maturitätsabschlüsse werden auf Bundesebene nicht anerkannt. Für die Zulassung zu einem Studium wenden Sie sich direkt an die Hochschulen.
Für die Anerkennung von ausländischen Universitätsabschlüssen ist die folgende Stelle zuständig:
CRUS – Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten und ETHs
Informationsstelle für Anerkennungsfragen
Swiss ENIC
Sennweg 2
3012 Bern
Tel. 031 306 60 41
Internet www.crus.ch

Gesundheitswesen

Für die Anerkennung von Berufsabschlüssen im Bereich Krankenpflege, Physiotherapie, Ernährungsberatung usw. ist die folgende Stelle zuständig:
Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK)
Abteilung Berufsbildung/Anerkennung
Postfach
3084 Wabern
Tel. +41 0900 733 276 (CHF 2.50 pro Minute. Die ersten 90 Sekunden sind kostenlos; Mo-Fr, 8h - 12h)
Internet www.redcross.ch > Gesundheit > Gesundheitsberufe > Ausbildungsabschlüsse Ausland


Für die medizinischen Hochschulberufe Arzt, Zahnärztin, Tierarzt und Apothekerin – nur für EU-, EFTA-Bürger/innen und Schweizer/innen mit ausländi­schem Hochschuldiplom – ist zuständig:
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
MEBEKO
3003 Bern
Tel. 031 322 94 83
Internet www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheitsberufe > Anerkennung Diplome

Für Nicht-EU-Bürger/innen sind im Bereich der medizinischen Hochschulberufe die Gesundheitsdirektionen der Kantone zuständig. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS führt auf ihrer Website ein Verzeichnis der kantonalen Gesundheitsdirektionen (PDF).

Erziehung

Für die Anerkennung von Berufsdiplomen und Fachhochschul­abschlüssen im Bereich Erziehung ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig:
EDK
Speichergasse 6
3000 Bern 7
Tel. 031 309 51 11
Internet www.edk.ch
 
 

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 Dokumente
Merkblatt zur Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise [PDF]
  
 Links
 Merkblatt E1 SBFI [PDF]
 Übersicht der zuständigen Behörden und Institutionen für die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise
 Auslandschweizer-Organisation ASO
 Liste der für die Diplomanerkennung zuständigen Stellen
 SBFI
 Zuständig für Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Soziale Arbeit und Kunst
 CRUS
 Zuständig für universitäre Abschlüsse
 SRK
 Zuständig für Gesundheitsberufe
 BAG
 Zuständig für medizinische Hochschulberufe (EU-, EFTA- und CH-Bürger/-innen)
 EDK
 Zuständig für Erziehung
 Integrationsbüro EDA/EVD
 Dokumenten-Download "Schweizerinnen und Schweizer in der EU" sowie "EU-Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz"