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|  | Berufsabschluss nachholen - Validierung von Bildungsleistungen |  | | | Berufsabschluss für Erwachsene Wenn Sie viel Erfahrungen in der Arbeitswelt gesammelt, aber noch keinen Berufsabschluss haben, so können Sie den Berufsabschluss über ein so genanntes Verfahren zur "Validierung von Bildungsleistungen" oder auf dem 2. Bildungsweg erwerben.
Zum Berufsabschluss durch Validierung von Bildungsleistungen Sie haben während mindestens fünf Jahren Erfahrungen in der Arbeitswelt gesammelt und möchten in diesem Berufsfeld einen eidgenössisch anerkannten Abschluss erlangen? Dann ist die Validierung von Bildungsleistungen für Sie möglicherweise der geeignete Weg. Dabei identifizieren, analysieren und dokumentieren Sie die erworbenen beruflichen Handlungskompetenzen in einem Dossier. Expertinnen oder Experten des Berufes überprüfen und beurteilen Ihr Dossier. Wenn die Kompetenzen den Anforderungen des gewünschten Berufsabschlusses genügen, erhalten Sie den Ausweis. Wenn noch Lücken bestehen, können Sie sie mit ergänzender Bildung füllen. Mehr dazu finden Sie auf der Website des Bundes unter www.validacquis.ch.
Lehrabschluss auf dem 2. Bildungsweg Pro Jahr legen in der Schweiz über tausend Personen eine Lehrabschlussprüfung auf 2. Bildungsweg ab.
Zulassung Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges - z.B. ausserhalb einer Lehre - erworben so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus.
Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) Sie müssen sich die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse des Lehrberufs aneignen. Es ist Ihnen überlassen, auf welchem Weg Sie sich vorbereiten. Eine Möglichkeit ist die Vorbereitung an der Berufsfachschule. In Berufen, in denen sehr viele Erwachsene den Lehrabschluss nachholen wollen, bieten die Berufsschulen spezielle Klassen oder Vorbereitungskurse an (z. B. KV). In anderen Berufen besuchen Sie zusammen mit der Lehrlingsklasse den Unterricht. Es ist aber auch möglich, sich im Selbststudium – mit denselben Lehrmitteln, die auch an den Berufsfachschulen verwendet werden – auf die Prüfung vorzubereiten.
Lehrabschlussprüfung und eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Sie legen die gleichen Prüfungen ab wie die regulären Lehrlinge. Die Prüfungen umfassen entsprechend alle Fächer der ordentlichen Lehrabschlussprüfung gemäss Prüfungsreglement. Nach bestandener Lehrabschlussprüfung erhalten Sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis.
Und so gehen Sie vor Bestellen Sie beim Amt für Berufsbildung in Ihrem Kanton die Gesuchsunterlagen für den Lehrberuf, in dem Sie den Abschluss nachholen wollen, und melden Sie sich an. Die Adressen finden Sie unter www.adressen.sdbb.ch. Das Berufsbildungsamt entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen, ob Sie zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden und unter welchen Bedingungen.
Ein Merkblatt zum Vorgehen stellt Ihnen die Website der berufsbildung.ch zur Verfügung: Merkblatt Qualifikationsverfahren für Erwachsene.
Weitere Informationen und Beratung zum Thema bietet Ihnen die Berufs- und Laufbahnberatung in Ihrer Region. Die Adressen finden Sie unter Beratung.
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| Drucken | | | | | | | | | Medien-Tipps | | | Orientierungshilfe für Erwachsene, die den Lehrabschluss nach Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung nachholen möchten.
Das bewährte Testatheft zur Bestätigung persönlicher und beruflicher Weiterbildung und Praktika.
Der Sozialzeit-Ausweis dient als Beleg bei der Stellensuche oder bei einem beruflichen Wiedereinstieg. |
| | | | | | Links | | | www.validacquis.ch | | | Website des Bundes zur Validierung von Bildungsleistungen. |  | | | | www.adressen.sdbb.ch | | | Adressen der Berufsbildungsämter der Kantone. |  | | | | Merkblatt zum Vorgehen | | | So können Sie den Berufsabschluss nachholen. | | | | | | |
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