Für diverse Studienrichtungen sind unabhängig von der Vorbildung selektive Aufnahmeverfahren bzw. Eignungsabklärungen zu absolvieren. Nähere Informationen siehe einzelne Fachhochschulen.
| Zulassung mit Berufsmatura |  | | Berufsmatura nachholen |  | | Zulassung mit gymnasialer Matura |  | | Zulassung mit Fachmaturität | Bachelorstudiengänge
Zulassung mit Berufsmatura Berufsmaturand/inn/en werden grundsätzlich zum Bachelorstudium an einer FH zugelassen. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität ohne berufliche Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen.
Berufsmatura nachholen Die Berufsmatura kann auch erst nach der Lehre absolviert werden. Dies dauert berufsbegleitend zwischen eineinhalb und zwei Jahren, als Vollzeitausbildung ein Jahr. Zugelassen wird, wer den Abschluss einer mindestens 3-jährigen Lehre vorweisen kann und eine Eignungsprüfung bestanden hat.
Zulassung mit gymnasialer Matura Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie über eine einjährige Arbeitswelterfahrung verfügen, in der Regel in einem Arbeitsfeld des Studiengangs, den man studieren möchte.
Zulassung mit Fachmittelschulabschluss / Fachmaturität Die Fachmittelschule wird nach drei Jahren abgeschlossen. Ein zusätzlicher Ausbildungsteil ermöglicht den Erwerb der Fachmaturität, welche je nach absolvierter Fachrichtung eine Zulassung zum Fachhochschulstudium in den entsprechenden Bereichen Gesundheit, Pädagogik, Sozialarbeit, Kommunikation und Psychologie etc. ermöglicht. Mehr dazu siehe unter www.fms-ecg.ch.
Zulassung mit Abschluss einer höheren Fachschule (HF) Personen mit einem Diplom einer anerkannten Höheren Fachschule gemäss Berufsbildungsgesetz BBG werden für Bachelor-Studiengänge im gleichen oder verwandten Fachbereich (bereichsspezifische) zugelassen. Es besteht in einigen Fächern die Möglichkeit, ein verkürztes FH-Studium zu absolvieren (z.B. Tourismus, Pflege). Mehr Infos
Zulassung zum Master Zu Masterstudiengängen an Fachhochschulen ist grundsätzlich und direkt zugelassen, wer über einen fachgleichen oder -verwandten FH-Bachelorabschluss verfügt. Je nach Hochschule und Studienrichtung werden selektive Aufnahmekriterien definiert sowie Aufnahmeverfahren und Eignungsabklärungen verlangt. Beim Wechsel des Hochschultyps (universitärer Bachelor mit Ziel fachgleicher oder -verwandter Master FH) werden je nach Fachrichtung 20-60 zusätzliche ECTS-Leistungspunkte verlangt. Zusätzliche Informationen finden sich in der Konkordanzliste der drei Hochschulrektorenkonferenzen.
Sur Dossier / Aufnahmeprüfungen /besondere Vorleistungen Es liegt in der Kompetenz der Fachhochschulen, Aufnahmegesuche auch aufgrund anderer Vorbildungen zu bewilligen. Dies geschieht mittels einer Dossierprüfung und/oder einer spezifischen Eignungsabklärung bzw. Aufnahmeprüfung.
Absolventinnen und Absolventen von Vorbildungen, die mit einer Berufsmaturität oder einer gymnasialen Maturität vergleichbar sind, können prüfungsfrei aufgenommen werden, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen.
Bewerber/innen mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung auf Sekundarstufe II und einer mehrjähriger Berufspraxis können nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung (Vorkurs) aufgenommen werden.
Ausländischer Vorbildungsausweis Weitere Informationen finden Sie hier auf dem Portal.
| | | |
| 
|